Regeltipp 03/März 2018

Einige Tage nach der Beendigung eines Zählwettspiels wurde berichtet, dass der Gewinner während einer festgesetzten Runde das Gewicht seines Putters verändert hatte. Sollte er bestraft werden ?

1.) Ja, immer.

2.) Nein.

3.) Ja, falls er davon wusste, dass er dies nicht durfte.

 

Antwort

3.) Ja, falls er davon wusste, dass er dies nicht durfte.

Die Spielleitung muss feststellen, ob der Bewerber in der Zeit zwischen dem Verstoß und der Beendigung des Wettspiels wusste, dass er sich eine Strafe nach den Regeln zugezogen hatte, indem er während der festgesetzten Runde das Gewicht seines Putters veränderte (Regel 4-2). Wenn er wusste, dass er sich eine Strafe nach den Regeln zugezogen hatte, ist er, wie in Ausnahme (IV) zu Regel 34-1b vorgesehen disqualifiziert. Anderenfalls darf keine Strafe verhängt werden.