LEITFADEN FÜR NEUE MITGLIEDER UND INTERESSENTEN DIE ES WERDEN WOLLEN

 

Sehr geehrte Neumitglieder und Golfinteressenten,

die große Zahl von Neumitgliedern hat uns veranlasst, Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben, der es Ihnen hoffentlich erleichtern wird, die Infrastruktur eines Golfclubs mit seinen verschiedenen Bereichen zu erschließen. Der Idealsituation, nämlich jeden Interessenten und jedes Neumitglied persönlich einzuführen, möchten wir hiermit ein Stückchen näher kommen. Selbstverständlich stehen Ihnen darüber hinaus unsere Damen vom Sekretariat, der Pro-Shop, der Golflehrer und andere Mitglieder für Detailfragen zur Verfügung.

Der Golfclub Dillingen wurde im Jahre 2006 gegründet. Den Übungsbereich stellt die Driving-Range dar, die mit dem überdachten und somit wettergeschützten Teil fast ganzjährig bespielt werden kann. Ein Übungsgrün zum Putten & Chippen an der Clubhaus-Terrasse, sowie der Übungsbunker & Pitch-Area an der Driving-Range, eröffnen beste Trainingsbedingungen für Neueinsteiger & erfahrenen Golfer.

Es gibt für jedes einzelne Mitglied keine Einschränkung der Spielzeiten auf der Anlage. Wir können trotz einer sehr großen Mitgliederzahl auf Startzeiten während der gesamten Woche verzichten, was für den einzelnen Golfer ein erhebliches Qualitätskriterium darstellt. Mit unserer Startzeitentafel am Clubhaus sehen Sie auf einen Blick, wann die nächste Golfrunde für Sie frei ist. Die weiteren wesentlichen Bereiche der Golfanlage sind das Clubhaus mit großer Panoramaterrasse, die allen Mitgliedern, sowie den Gästen der Gastronomie zur Verfügung steht und seine Nebengebäude. Das gesamte Clubhaus darf nur mit Soft-Spikes betreten werden, doch bitten wir alle Mitglieder eindringlich auf eine gute Reinigung der Sportschuhe vor Betreten des Hauses.

 

Das Clubhaus und die Nebengebäude gliedern sich in die folgenden Bereiche:

1. Sekretariat

Anlaufstelle für alle Fragen, Sorgen und Klagen. Unsere Sekretärinnen werden alles daran setzen, dass Sie sich gut beraten und betreut fühlen werden. Aufnahmeformulare, Golfinfomaterial, alle Telefonnummern für Infoabrufe, erste Beratung zu den Aufnahmebedingungen erhalten Sie hier. Alle Gebühren für Golfer, die noch keine Mitgliedschaft erworben haben, wie Token für die Driving-Range und 9-Loch-Platz, werden hier entrichtet.

2. Pro-Shop

Hier erhalten Sie alles was der Golfer zur Ausübung seines Sports benötigt. Kompetente Beratung, hierdurch individueller auf ihre Notwendigkeit angepasster Verkauf, mit allen Vorteilen auch bei Beanstandung oder Reparatur. Unsere beiden Head-Pros (Golflehrer) helfen Ihnen kompetent weiter.

3. Clubgastronomie

Diese gliedert sich in ein öffentliches Restaurant/Pizzeria, Biergarten und in eine Terrasse, welche allen Mitgliedern und Gästen offen steht.

4. Umkleideräume

Diese befinden sich für Damen und Herren im großen Stadel (linker Eingang). Sie verfügen über gepflegte Duschmöglichkeiten mit Handtuchservice aus dem Sekretariat.

5. Caddy-Hallen

Sie dient zur Aufbewahrung der Golfausrüstung, hier können gegen Jahresgebühr (Info Sekretariat) abschließbare Schränke, mit Stromanschluss für Elektrocaddies gemietet werden. Die Caddy-Hallen sind nach Betriebsschluß verschlossen und kann von den Mitgliedern mit einem Türcode geöffnet werden.

6. Die 2-stöckige Driving-Range aufs Wasser

Einzigartig im Süden Deutschlands. Der Ballautomat kann mit einer Ballkarte, die Sie im Sekretariat erwerben und aufladen, bedient werden. Die Öffnungszeiten der Driving-Range sind nicht begrenzt – im Winter auch nach Absprache mit Flutlicht. Die Übungsbälle sind Clubeigentum und dürfen auf keinem Fall mitgenommen werden, das Spielen mit diesen Bällen auf dem Platz ist weltweit streng verboten. Das Betreten des Range – Areals nach den Abschlagmatten ist nur den Rangeverantwortlichen erlaubt. Es besteht eine hohe Verletzungsgefahr!

7. Trainerstunden

Im Sekretariat können Sie Ihre Trainerstunden buchen. Die Buchung der Trainerstunden ist auch telefonisch möglich. Wir bitten Sie rechtzeitig einzutreffen, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Wir empfehlen Ihnen sich vor Trainingsbeginn gut aufzuwärmen, damit Sie die Trainerstunde effizient und Verletzungsfrei genießen können.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM GOLFSPORT

 

Wie gelange ich zur DGV- Platzerlaubnis und zum Handicap 54?

Dies sind Fragen, die den beginnenden Golfer in seinem Streben nach Erfolg immer wieder sehr beschäftigen. Die DGV- Patzerlaubnis erhält ein Mitglied des Golfclub Dillingen dann, wenn folgende 3 Prüfungen erfolgreich absolviert sind:

1. Verhalten auf dem Platz (ca. 45 – 60 min.)

Der Prüfer und die Prüflinge demonstrieren auf einer Bahn anhand praktischer Beispiele das richtige Verhalten auf dem Platz (z.B. Sicherheit, zügiges Spiel, Schonung des Golfplatzes). Dazu wählt der Prüfer vier geeignete Situationen (Abschlag, auf der Bahn, am Grün, auf dem Grün aus.

2. Golfspiel (ca. 140 min.)

Es werden neun Löcher gespielt und die sechs besten gewertet. Auf Grundlage eines (fiktiven) Handicaps von 54 muss der Spieler mindestens zwölf Stableford-Nettopunkte erzielen, um die DGV- Platzerlaubnis zu bekommen, hat dann aber noch kein Handicap. Erreicht der Spieler 18 Stableford-Nettopunkte, hat er ein Handicap von 54. Jeder Nettopunkt mehr reduziert sein Handicap um einen Schlag.

3. Theorie (ca. 30 min.)

Im Multiple-Choice-Verfahren sind 30 Fragen zu beantworten. Es handelt sich um 15 Regelfragen, zwölf Etikettefragen und drei allgemeine Fragen zum Golfsport. Der Kreis der Regelfragen beschränkt sich auch die wichtigsten Regeln des täglichen Spielgeschehens. Als Hilfsmittel ist das Regelbuch erlaubt.

Dieses Verfahren soll Ihnen dabei helfen, sich ohne große Schwierigkeiten in die Anfänge des Golfsports hineinzufinden. Grundkenntnisse der Spiel- und Schlagtechnik, der Golfregeln, der Etikette, sowie der Besonderheit des allgemeinen Spielbetriebs sind unbedingt für das richtige Verhalten auf dem Platz erforderlich. Ihre Anwendung vermeidet die Gefährdung der eigenen und der Gesundheit Dritter. Sehen Sie bitte daher in dem hier angewendeten Verfahren den Goldenen Leitfaden zu einem unproblematischen Spiel, das Ihnen in Zukunft viel Freude machen wird. Sobald Sie die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt haben, erhalten Sie über das Sekretariat von der Spielführung die Platzfreigabe.

Für unsere Neueinsteiger haben wir in jeder Saison eine ganze Anzahl von Anfängerturnieren (Rabbit-Turniere) mit Begleitung durch erfahrene Golfer eingerichtet. Diese Turniere über 9 oder 18 Loch sind vorgabewirksam. Die Termine für diese Veranstaltungen finden Sie im jährlichen Wettspielkalender. Die Stammvorgabe 36 kann aber nur in einem vorgabewirksamen Turnier erzielt werden.

Mit diesem Leitfaden hoffen wir, Ihnen eine Hilfe an die Hand gegeben zu haben, die Ihnen viele Fragen beantwortet, bei Problemen weiterhilft und Ihnen aufzeigt, wo Sie weitere Informationen erhalten können.

Trotz all dieser nötigen Regularien soll für Sie das Erleben dieses wunderschönen Sports, der in allen Lebensabschnitten mit gleicher Freude und persönlichem Erfolg betrieben werden kann, im Vordergrund stehen. Freizeitgestaltung in freier Natur, alleine oder mit Freunden, physischer und psychischer Ausgleich von unserem oft stressreichen Alltag, das ist es was letztendlich zählt.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude und viele erfolgreiche Golfschläge.

Ihr Golfclub Dillingen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Golfclub Dillingen Nusser-Alm GmbH

 

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Erwerb, die Ausübung und die Beendigung des zeitlich beschränkten Rechtes, auf der Golfsportanlage der Golfclub Dillingen Nusser-Alm GmbH den Golfsport auszuüben.
  2. Der Erwerb einer Mitgliedschaft muss auf von Golfclub Dillingen gestellten Formularanträgen beantragt werden. Die Mitgliedschaft wird wirksam, sobald der Golfclub Dillingen den Antrag auf Erwerb einer Mitgliedschaft durch schriftliche, mündliche oder E-Mail Erklärung gegenüber dem Spielberechtigten angenommen hat. Der Golfclub Dillingen ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einem Antrag auf Mitgliedschaft stattzugeben. Die erworbene Mitgliedschaft ist ein persönliches Recht, welches nur das Mitglied berechtigt, sämtliche Einrichtungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Platz- und Hausordnung zu nutzen. Dieses Recht kann erst nach vollständiger Bezahlung der Mitgliedschaft, der zu bezahlenden Gebühren und sämtlicher Beiträge wahrgenommen werden. Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich nicht durch Dritte ausgeübt werden oder auf Dritte übertragen werden, es sei denn, bezüglich der Übertragbarkeit der Mitgliedschaft ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zwischen Golfclub Dillingen und dem Mitglied Abweichendes schriftlich vereinbart.
  3. Die Mitgliedschaft wird – soweit keine andere Laufzeit ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist – zunächst bis zum Ende des Kalenderjahres gewährt. Die Laufzeit der Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Antrages auf Erwerb einer Mitgliedschaft durch den Golfclub. Sie verlängert sich um jeweils 1 Jahr, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monate zum Jahresende die Mitgliedschaft von einer der Parteien schriftlich aufgekündigt wird; zur Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
  4. Das Recht der Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Danach ist der Golfclub Dillingen insbesondere dann zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung berechtigt, wenn das Mitglied grob oder – trotz entsprechender Abmahnung – nachhaltig gegen die Platz- und Hausordnung oder gegen die Sicherheitsvorschriften verstößt. Hat der Golfclub Dillingen die Mitgliedschaft berechtigt fristlos aufgekündigt, hat das Mitglied gleichwohl die Mitgliedschaftsgebühr für das laufende (restliche) Kalenderjahr in voller Höhe zu bezahlen.
  5. Der Golfclub Dillingen erhebt für seine Leistungen eine Mitgliedschaftsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Aufnahmeantrag in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste des Golfclubs Dillingen. Die Gebühren sind unmittelbar nach Rechnungszugang zur sofortigen Zahlung fällig
  6. Das Mitglied ist verpflichtet, sich vor der Nutzung der Golfsportanlage über alle Platz- und Verhaltensregeln, sowie über die Sicherheitsvorschriften zu informieren, und die im Golfsport üblichen Sicherheitsbestimmungen uneingeschränkt einzuhalten. Die Nutzung der Golfsportanlage des Golfclub Dillingen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  7. Hat der Golfclub Dillingen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen für einen Schaden des Mitgliedes aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, ist seine Haftung wie folgt beschränkt:
    –       Die Haftung besteht nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    –       Unabhängig von einem Verschulden des Golfclubs Dillingen bleibt eine etwaige Haftung bei einem arglistigen Verhalten, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.
    –       Soweit die Haftung des Golfclubs Dillingen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Der Golfclub Dillingen verpflichtet sich, dem Mitglied jeweils die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich bekannt zu geben und eine aktuelle Fassung dem Mitglied zuzuleiten. Das Mitglied kann binnen einer Frist von 4 Wochen ab dem Datum des Übersendungsschreibens den geänderten Geschäftsbedingungen widersprechen; hierzu bedarf es der Schriftform, wobei ein Telefax oder E-Mail genügend ist; zur Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang beim Golfclub Dillingen an. Widerspricht das Mitglied nicht form- oder fristgerecht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als von ihm angenommen
  9. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit jeder Neufassung ungültig, somit gelten jeweils nur unsere aktuellen (zeitlich letzten) Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 01.07.2017